§1 Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma MG-Technics, Martin Geißler (im Nachfolgenden auch "Verkäufer" genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sie gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für die erste und alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese Bedingungen gelten ab Datum der verbindlichen Bestellung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder des Käufers, werden nur durch meine schriftliche Bestätigung wirksam.

§2 Angebote und Vertragsabschluß
Die in Preislisten, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen gemachten produktbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung, oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung, sind bindend. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Bestellung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

§3 Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lieferort Schwalmstadt-Ziegenhain ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Der Versandweg erfolgt nach freier Wahl des Verkäufers. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler liefert in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware zu Lasten des Käufers zu versichern. Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seines Vermögens ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bzw. seiner Kreditwürdigkeit begründen, wie z.  B. bei Scheckprotesten, Zahlungsverzug und schleppender Zahlungsweise, so ist der Verkäufer, vorbehaltlich der ihm sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, Leistungen und Lieferungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtlichen Ansprüche des Verkäufers aus dem Vertragsverhältnis, wie z.  B. Anwalts- oder Auskunftskosten, sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

§4 Lieferzeit
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler ist stets bemüht, die verbindlich oder unverbindlich vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Der Liefertermin / die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhlicher und unverschuldeter Umstände, z.  B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit meiner Lieferanten, verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung meiner Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert ist, die Lieferzeit um einen den Umständen entsprechend langen Zeitraum. Liefert der Verkäufer nicht nach Ablauf der um die angemessene Zeit verlängerte Lieferfrist, so kann Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wird dem Verkäufer durch die o.  g. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit.
Gerät die Firma MG-Technics, Martin Geißler aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist - eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede Woche vollendeten Verzug, im ganzen aber höchsten 10% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen, die in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können.
Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in vorstehendem Absatz genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Firma MG-Technics, Martin Geißlerich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer mir gesetzten Frist bleibt unberührt.

§5 Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder den jeweiligen Frachtführer übergeben worden ist, oder zur Versendung dieFertigung oder dasLager der Firma MG-Technics, Martin Geißler verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§7 Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung bzw. Leistung nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§8Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen bzw. Leistungen der Firma MG-Technics, Martin Geißler erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftverbindung mit mir getilgt hat. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an mich ab.
Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Der Verkäufer kann solchen Fall die Rechte aus §  455  BGB geltend machen und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf den Verkäufer zu benachrichtigen, und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, wird die Firma MG-Technics, Martin Geißler auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruchsdelikte und andere Gefahren zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma MG-Technics, Martin Geißler abgetreten. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler nimmt diese Abtretung an.

§9 Untersuchungspflicht,
Mängelrügen Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. - leistungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung schriftlicht mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die Lieferung bzw. die Leistung ist sofort nach deren Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Lieferung bzw. der Leistung durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, so hat der Käufer Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle zu überprüfen lassen, und etwaige Mängel unter Einhaltung der o.  g. Frist beim Verkäufer anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Lieferung bzw. der Leistung ist unstatthaft. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen bzw. -leistungen gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitnkt der Teillieferung bzw. -leistung ab.

§10 Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften gehört, ist die Firma MG-Technics, Martin Geißler nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand auszubessern, oder neu zu liefern. Für das Ersatzteil und die Ausbesserung gewährleistet der Verkäufer in der gleichen Weise wie für den Liefer- bzw. Leistungsgegenstand selber. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung anzeigt.
Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§  377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach seiner Wahl beim Käufer oder bei ihm selber zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, so ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstande sind. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer die von der Firma MG-Technics, Martin Geißler gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf dem Verkäufer zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma MG-Technics, Martin Geißler schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

§11 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit.
Wird der Firma MG-Technics, Martin Geißler die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit allein auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen sind ausgeschlossen. Die gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für die Wiederbeschaffung von tatsächlich oder vermeintlich verlorengegangener Daten jedweder Art haftet die Firma MG-Technics, Martin Geißler in keinem Fall. Regelmässige und zuverlässige Datensicherung obliegt allein dem Besteller und / oder Käufer. Soweit die Haftung der Firma MG-Technics, Martin Geißler beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Inhabers, der Geschäftsführung, der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Praktikanten.

§12 Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Angaben über weiterreichende Zahlungsziele beziehen sich stets auf Kalendertage (nicht Arbeitstage). Scheckannahme gilt vor Einlösung nicht als Erfüllung. Zahlungen per Wechsel werden nicht akzeptiert.
Für den Fall, daß der Käufer dem Verkäufer gegenüber in Verzug gerät, ist die Firma MG-Technics, Martin Geißler berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse, Barzahlung oder Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann der Verkäufer die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern wobei im übrigen dem Verkäufer alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma MG-Technics, Martin Geißler berechtigt, nach Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als zwei Tage, für jeden daraufhin angefangenen Monat, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Überziehungszinssatz einer der Hausbanken des Verkäufers verlangen. Ist auf der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben, so ist das Rechnungsdatum gleichzeitig Zahlungsziel. Für jeden erstellten Mahnbescheid werden sofort Kosten in Höhe von Euro 5,- fällig. Zinsen und Kosten werden mit Erstellung eines Mahnbescheides fester Bestandteil der Rechnung. Die Geltendmachung weiterer Rechte wird von diesen Regelungen nicht berührt.

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort von Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Schwalmstadt vereinbart, mit der Massgabe, dass die Firma MG-Technics, Martin Geißler berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Unitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen mir und dem Käufer nicht.

§14 Software
Für die Lieferung von Software gelten darüberhinaus die dem Datenträger (z.  B. Diskette, CD-ROM, DVD-ROM) eventuell beiliegenden und / oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Gelieferte Software ist von Umtausch oder Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler installiert prinzipiell nur solche Softwarepakete auf Rechnersystemen des Bestellers und / oder Käufers, die sich im Besitz des Bestellers und / oder Käufers befindet. Mit der Übergabe eines neu installierten oder reparierten Rechnersystems bestätigt der Käufer die von ihm durchgeführte Überprüfung, dass jegliche auf dem System installierte Software in seinem Besitz und frei von den Rechten Dritter ist, bzw. dass er für jedes installierte Softwarepaket die erforderliche Nutzungslizenz besitzt. Die Firma MG-Technics, Martin Geißler ist nicht verpflichtet, eine Überprüfung der Rechmässigkeit der Softwarenutzung durchzuführen. Der Besteller und / oder Käfer stellt die Firma MG-Technics, Martin Geißler dahingehend von jeder Verantwortung gegenüber jeglichen Lizenzgebern frei. Der Besteller und / oder Käufer übernimmt mit dem Gefahrenübergang auch die volle Verantwortung für die auf seinem Rechnersystem installietere Software und Softwarepakete.

§15 Sonstiges, Salvatorische Klausel, Datenspeicherung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Sie sind vielmehr so umzudeuten, dass hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden und der ursprünglich gewünschte Zweck erreicht wird.
Der Käufer ist damit einverstanden, dass ich die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die geschäftlichen Zwecke der Firma MG-Technics, Martin Geißler in maschinenlesbarer Form speichere und bearbeite und auch innerhalb des eigenen Unternehmens weiterverwende und bei Bedarf auch an Kooperationspartner und / oder Partnerbetriebe weitergebe.